Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme? Sofort anrufen: 0201 890 722 40

Strafverteidigung · Essen & Ruhrgebiet

Strafverteidiger in Essen

Als Beschuldigter haben Sie ein Recht zu schweigen — und ein Recht auf Verteidigung. Nutzen Sie beides, bevor Sie eine Aussage machen.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Keine Aussage ohne Verteidiger. Sie sind nach § 136 StPO nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern.
  2. Nichts unterschreiben, was Sie nicht vollständig verstanden haben.
  3. Fristen notieren. Gegen einen Strafbefehl läuft die Einspruchsfrist nur zwei Wochen.
  4. Anrufen. Wir prüfen, was zu tun ist — und wie dringend es ist.

Wobei wir verteidigen

Ermittlungsverfahren

Akteneinsicht, Prüfung der Beweislage und die Frage, ob sich das Verfahren nach § 170 StPO einstellen lässt.

Vorladung & Vernehmung

Begleitung durch das Verfahren — von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung.

Strafbefehl

Eine Verurteilung ohne Verhandlung. Wir prüfen fristgerecht, ob ein Einspruch sinnvoll ist.

Durchsuchung & Festnahme

Sofortmaßnahmen, Haftprüfung und die Frage der Verhältnismäßigkeit.

Berufung & Revision

Prüfung des Urteils auf Rechtsfehler und die Einlegung von Rechtsmitteln.

Nebenklage

Vertretung als Verletzter oder Geschädigter im Strafverfahren.

Kontakt aufnehmen

Ein erstes Gespräch klärt meist schon, wie ernst die Lage ist. Rufen Sie an oder schildern Sie Ihren Fall schriftlich — vertraulich und unverbindlich.

Telefon

0201 890 722 40

Kanzlei

Hindenburgstr. 23
45127 Essen