UD DEMIRELStrafverteidigung
Rechtsanwalt Uğur Demirel · Essen & Umgebung

Strafverteidiger für Essen und Umgebung.
Erst schweigen.
Dann anrufen.

Für Essen und Umgebung · Kanzleisitz EssenVorladung, Strafbefehl, Durchsuchung oder Führerscheinentzug? Wir klären Ihre nächsten Schritte und verteidigen Sie im Ruhrgebiet und in ganz NRW.

So beginnt der Erstkontakt

Sie schildern kurz Ihr Anliegen und nennen laufende Fristen. Die Kosten besprechen wir vor einer Beauftragung. Ihr Anliegen behandeln wir vertraulich.

Mehr zu den Kosten

Vertraulich Kanzlei in Essen · Mandate in ganz NRW Rückruf in der Regel in 30 Minuten (8–22 Uhr) Zugelassen bei der RAK Hamm
Rechtsanwalt Uğur Demirel, Strafverteidiger für Essen und Umgebung
KLARE STRATEGIE
RECHTSANWALTUğur Demirel
ESSEN / RUHRGEBIET

Rückruf anfordern – wir melden uns.

In der Regel innerhalb von 30 Minuten (8–22 Uhr). Bei einer Durchsuchung auch außerhalb dieser Zeiten. Vertraulich, ohne Verpflichtung.

Wir nutzen Ihre Nummer nur für den Rückruf zu Ihrer Anfrage – Datenschutzhinweise. Eilig? Direkt anrufen: 0160 344 30 27

Die ersten Minuten

Erst schweigen.
Dann klar handeln.

Als Beschuldigter müssen Sie keine Aussage machen und zu einer polizeilichen Vorladung nicht erscheinen. Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

01

Nichts erklären.

Sie müssen sich nicht zur Sache äußern. Eine vorschnelle Erklärung lässt sich selten zurückholen. Angeben müssen Sie nur Ihre Personalien.

§ 136 Abs. 1 StPO

02

Nichts unterschreiben.

Unterschreiben Sie nichts, das Sie nicht vollständig verstanden haben oder rechtlich einordnen können.

Auch kein Vernehmungsprotokoll

03

Fristen sichern.

Bei einem Strafbefehl bleibt regelmäßig nur eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung.

§ 410 Abs. 1 StPO

Wobei wir helfen

Ihre Situation.
Eine klare Linie.

Vom ersten Schreiben bis zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Verteidigung, die im Detail denkt und klar kommuniziert.

Ermittlungsverfahren

Vorladung & Vernehmung

Wir ordnen die Lage ein, bevor Sie reagieren, beantragen Akteneinsicht und prüfen eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO.

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Fristen sichern

Strafbefehl & Einspruch

Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Wir prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist — und ob er sich auf die Rechtsfolgen beschränken lässt.

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Schwerpunkt

Führerschein & Verkehrsstrafrecht

Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, verbotenes Rennen: Verteidigung gegen Strafe und Entzug der Fahrerlaubnis — auch bei vorläufiger Entziehung nach § 111a StPO.

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Gerichtstermin

Hauptverhandlung

Vorbereitung, Beweisstrategie, Beweisanträge und Vertretung vor dem Amts- und Landgericht Essen.

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Nach dem Urteil

Berufung & Revision

Prüfung des Urteils auf Rechtsfehler. Die Frist für beide Rechtsmittel beträgt eine Woche ab Verkündung.

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Nebenklage

Opfervertretung

Vertretung als Verletzter oder Geschädigter — einschließlich Anschluss als Nebenkläger und Adhäsionsverfahren.

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Die Kanzlei

Wer Sie vertritt —
und wofür wir einstehen.

Rechtsanwalt Uğur Demirel verteidigt von Essen aus in Strafverfahren im gesamten Ruhrgebiet und bundesweit. Der Kanzleisitz in der Hindenburgstr. 23 liegt wenige Gehminuten vom Amtsgericht Essen entfernt.

Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Hamm Berufshaftpflicht R+V, Geltungsbereich Deutschland Berufsrecht nach BRAO, BORA, FAO und RVG Vergütung nach RVG oder Vergütungsvereinbarung Bei Pflichtverteidigung trägt zunächst die Staatskasse
ERREICHBARKEIT 24/7

Im Notfall — etwa bei einer Hausdurchsuchung.

Ablauf

Wie eine Verteidigung
bei uns beginnt.

Vier Schritte, die in jedem Verfahren gleich sind — vom ersten Anruf bis zum Abschluss.

01

Kontakt

Sie schildern Ihre Situation vertraulich — telefonisch oder schriftlich.

02

Klarheit

Wir erkennen, was jetzt zählt: Aussage, Frist, Termin oder Sofortmaßnahme.

03

Strategie

Nach Akteneinsicht entwickeln wir die für Ihren Fall passende Verteidigung.

04

Vertretung

Wir bleiben an Ihrer Seite — vom ersten Schritt bis zum Abschluss.

Essen und Umgebung

Nah dran,
wenn es zählt.

Von unserer Kanzlei in Essen aus vertreten wir Sie in Essen und Umgebung sowie in ganz NRW – mit Blick für die persönlichen Folgen eines Strafverfahrens. Wir verbinden juristische Präzision mit einer Kommunikation, die verständlich bleibt.

Hindenburgstr. 23, 45127 Essen Diskret & vertraulich

Gerichte

Amtsgericht Essen · Landgericht Essen · AG Essen-Borbeck · OLG Hamm

Stadtgebiet

Innenstadt · Rüttenscheid · Altenessen · Borbeck · Steele · Werden · Kettwig

Ruhrgebiet

Gelsenkirchen · Bochum · Oberhausen · Mülheim · Duisburg · Bottrop

Häufige Fragen

Was Sie jetzt
wissen sollten.

Konkrete erste Antworten für eine Lage, in der man oft nicht weiß, was richtig ist.

01Muss ich als Beschuldigter bei der Polizei aussagen?
Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern (§ 136 Abs. 1 StPO). Angeben müssen Sie nur Ihre Personalien. Zu einer polizeilichen Vorladung müssen Sie als Beschuldigter auch nicht erscheinen — anders als bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Dass Sie schweigen, darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden.
02Was soll ich bei einer polizeilichen Vorladung tun?
Reagieren Sie nicht vorschnell. Sagen Sie den Termin ab oder lassen Sie ihn absagen und klären Sie zuerst mit einem Verteidiger, worum es überhaupt geht. Wir beantragen Akteneinsicht — erst danach lässt sich beurteilen, ob eine Aussage nützt oder schadet. Eine Einlassung ohne Kenntnis der Akte ist fast immer ein Risiko.
03Wie lange habe ich nach einem Strafbefehl Zeit?
Zwei Wochen ab Zustellung (§ 410 Abs. 1 StPO). Läuft die Frist ab, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich — mit Eintrag im Bundeszentralregister und allen beruflichen Folgen. Der Einspruch lässt sich auch auf die Rechtsfolgen beschränken, etwa um die Tagessatzhöhe zu senken oder ein Fahrverbot abzuwenden.
04Mein Führerschein wurde sichergestellt — was jetzt?
Bei Verdacht auf eine Trunkenheitsfahrt oder eine Unfallflucht kann die Polizei den Führerschein sicherstellen oder beschlagnahmen, das Gericht kann die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen (§§ 94, 111a StPO). Machen Sie keine Angaben zur Sache und lassen Sie zuerst Akteneinsicht nehmen. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen, legen gegebenenfalls Beschwerde ein und behalten die spätere Sperrfrist (§ 69a StGB) von Anfang an im Blick.
05Was kostet ein Strafverteidiger?
Die Vergütung richtet sich nach dem RVG oder nach einer Vergütungsvereinbarung. Was anfällt, hängt vom Verfahrensstadium, vom Umfang und von der Dringlichkeit ab — das besprechen wir offen, bevor ein Mandat zustande kommt. Bei Pflichtverteidigung zahlt zunächst die Staatskasse. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Strafverteidigung je nach Tarif und Tatvorwurf.
06Brauche ich schon im Ermittlungsverfahren einen Anwalt?
In aller Regel ja — und dann am besten früh. Im Ermittlungsverfahren werden die Weichen gestellt: Hier entsteht die Akte, auf die sich später alle stützen. Eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO oder § 153 StPO ist in diesem Stadium oft noch erreichbar, nach Anklageerhebung deutlich schwerer.
07Verteidigen Sie auch außerhalb von Essen?
Ja. Der Schwerpunkt liegt bei den Essener Gerichten, Mandate übernehmen wir aber im gesamten Ruhrgebiet und bundesweit. Ob eine Vertretung vor einem weit entfernten Gericht wirtschaftlich sinnvoll ist, sagen wir Ihnen offen.
08Was gilt bei einer Hausdurchsuchung?
Widersprechen Sie ausdrücklich — das ändert nichts am Ablauf, hält aber Rechtsmittel offen. Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand. Verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss, machen Sie keine Angaben zur Sache und lassen Sie sich ein Sicherstellungsverzeichnis aushändigen. Rufen Sie dann sofort einen Verteidiger an.
Vertraulicher Erstkontakt

Der richtige
nächste Schritt.

Schildern Sie Ihre Situation kurz. Wir melden uns zurück und klären mit Ihnen, was jetzt erforderlich ist.

ANFRAGE▾

Eine Anfrage begründet noch kein Mandat und wahrt keine Fristen. Bei Eilbedürftigkeit rufen Sie bitte an.

0160 344 30 27 anrufen
KANZLEI ANRUFEN0160 344 30 27