Strafverteidigung · Essen & Ruhrgebiet
Als Beschuldigter haben Sie ein Recht zu schweigen — und ein Recht auf Verteidigung. Nutzen Sie beides, bevor Sie eine Aussage machen.
Akteneinsicht, Prüfung der Beweislage und die Frage, ob sich das Verfahren nach § 170 StPO einstellen lässt.
Begleitung durch das Verfahren — von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung.
Eine Verurteilung ohne Verhandlung. Wir prüfen fristgerecht, ob ein Einspruch sinnvoll ist.
Sofortmaßnahmen, Haftprüfung und die Frage der Verhältnismäßigkeit.
Prüfung des Urteils auf Rechtsfehler und die Einlegung von Rechtsmitteln.
Vertretung als Verletzter oder Geschädigter im Strafverfahren.
Ein erstes Gespräch klärt meist schon, wie ernst die Lage ist. Rufen Sie an oder schildern Sie Ihren Fall schriftlich — vertraulich und unverbindlich.
Hindenburgstr. 23
45127 Essen